🐝 Gesundheitsobleute für Bienengesundheit
Du bist dir unsicher, ob deine Bienen gesund sind?
Oder möchtest du mit deinen Bienen wandern, Völker abgeben oder verkaufen und weißt nicht, wie du an eine Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung kommst?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir, Ina Dartsch, Christian Philipp und Mathias Köster, sind die Gesundheitsobleute für Bienengesundheit im Imkerverein Winsen (Luhe). Wir sind deine Ansprechpartner rund um das Thema Bienengesundheit.
🐝 Du brauchst eine Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung?
Die Bescheinigung brauchst du insbesondere, wenn du deine Bienenvölker über die Grenze des Landkreises Harburg hinaus verbringen möchtest – zum Beispiel zum Wandern oder für die Abgabe bzw. den Verkauf von Völkern in einen anderen Landkreis.
Die Bescheinigung ist ein Jahr gültig.
So geht’s:
- Termin vereinbaren
Du meldest dich bei einem von uns und vereinbarst einen Termin. Bei der Untersuchung bist du als Imker dabei und unterstützt uns bei den notwendigen Arbeiten am Bienenvolk. - Völker werden untersucht
Wir schauen uns die Völker gemeinsam mit dir vor Ort an und beurteilen ihren Gesundheitszustand. Dabei achten wir insbesondere auf das Brutbild sowie mögliche Anzeichen von Krankheiten. Die fachliche Beurteilung, ob die Völker gesund sind, nehmen wir als Gesundheitsobleute vor. - Futterkranzproben nehmen und einschicken
Wir entnehmen die erforderlichen Futterkranzproben. Du schickst diese anschließend zusammen mit dem Auftragsformular an das LAVES – Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Dort werden die Proben auf Sporen der Amerikanischen Faulbrut (Paenibacillus larvae) untersucht.
Probenahmezeiträume:
- Frühjahr: Nach der Auswinterung bis kurz vor der ersten Massentracht, in den meisten Fällen der Rapsblüte.
- Sommer: Nach der letzten Massentracht bis zur intensiven Auffütterung. Wenn du den Befund im folgenden Jahr für die Ausstellung einer Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung verwenden möchtest, sollte die Probenahme nicht vor dem 1. September erfolgen.
Das benötigte Auftragsformular zur Faulbrutuntersuchung sowie weitere Informationen und Formulare findest du direkt beim LAVES:
Auftragsformular zur Faulbrutuntersuchung – LAVES
Weitere Formulare und Informationen zur Bienenkunde – LAVES
- Ergebnis und Meldung an das Veterinäramt
Für die Ausstellung der Bescheinigung müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein: Das Untersuchungsergebnis des LAVES muss vorliegen und frei von Faulbrutsporen sein. Außerdem müssen wir die untersuchten Völker als gesund und ohne erkennbare Krankheitsanzeichen beurteilt haben.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, melden wir das Ergebnis an das zuständige Veterinäramt des Landkreises Harburg.
- Bescheinigung erhalten
Das Veterinäramt stellt die Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung aus und schickt sie direkt an dich. Die Bescheinigung ist ein Jahr gültig.
📄 Unser Tipp
Plane die Untersuchung rechtzeitig vor dem Wandern oder der Verbringung deiner Völker und beachte die Probenahmezeiträume bei deiner Planung.
Du hast Fragen oder brauchst eine Bescheinigung? Melde dich einfach bei uns – wir helfen dir gerne weiter! 🐝
Ina Dartsch · Christian Philipp · Mathias Köster
gesundheitsobleute@imker-wl.de
Gesundheitsobleute für Bienengesundheit
Imkerverein Winsen (Luhe)